Niederlassung der Grenzpolizei in Zielona Góra-Babimost
- Land :Polen
- Arbeitsrechtliches Thema:Arbeitsvertrag, Sozialrechtliche Ansprüche, Straf- und ordnungsrechtliche Themen, Aufenthaltsrechtliche Themen
- Art der gesuchten Auskunft:Information ausführlich
- Form der Dienstleistung:Ermittlung und Ahndung
- Rechtliche Form der Anbieter:Offizielle Behörden und Körperschaften (Agentur für Arbeit, Zoll, Arbeitsschutz, Behörden etc.)
- Branchen:Dienstleistungen, Häusliche Pflege, Hotel/Zimmerpersonal, Fleischverarbeitung, Landwirtschaft, Baugewerbe, Transport und Logistik, Nahrung/Gastronomie, Reinigung, Sicherheitsdienst, Sonstige, Industrie, Sexarbeit, Prostitution, Jugend und Junge Erwachsene, Mütter, Strafverfolgung Schwarzarbeit, Strafverfolgung Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung
- Sprachen:Polnisch
- KontaktKazimierza Wielkiego Str. 12
65-047 Zielona Góra
0048683295793
0048683295805
sdo.zielonagora.babimost@strazgraniczna.pl
- Oberstleutnant SG Dariusz Michalski
- Zusatzliche Informationen:
Bei Beschwerden und Anträgen kann der Kommandant am Sitz der Niederlassung der Grenzpolizei kontaktiert werden: montags 10.00 – 11:00 und 15:30 – 16:30. Der Schichtleiter ist rund um die Uhr für die vorgenannten Angelegenheiten erreichbar.
Zum Zweck ihrer Prüfung sollte eine Beschwerde die folgenden Angaben enthalten:
• Vor- und Nachname des Beschwerdeführers,
• genaue Wohnanschrift (Ort, Postleitzahl, Straße, Haus-/Wohnungsnummer),
• genaue Beschreibung des Vorfalls.HINWEIS!
Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung des polnischen Ministerrates vom 8. Januar 2002 über die Organisation, Annahme und Prüfung von Beschwerden und Anträgen (GBl. Nr. 5, Pos. 46), werden Beschwerden und Anträge, die nicht den Vor- und Nachnamen (die Bezeichnung) und die Anschrift des Beschwerdeführers/Antragstellers enthalten, nicht geprüft.
Der Zuständigkeitsbereich der Niederlassung der Grenzpolizei in Zielona Góra – Babimost umfasst die Kreise: Zielona Góra (ohne die Gemeinde Nowogród Bobrzański), Krosno, Wschowa, Nowa Sól und Wolsztyn.