Niederlassung der Grenzpolizei in Gorzow Wielkopolski
- Land :Polen
- Arbeitsrechtliches Thema:Arbeitsvertrag, Straf- und ordnungsrechtliche Themen, Aufenthaltsrechtliche Themen
- Art der gesuchten Auskunft:Informationen zum Verfahren, wenn strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Konsequenzen für Ratsuchende möglich sind, Meldung eines Einzelfalls an offizielle Stellen zur weiteren Bearbeitung, Information ausführlich
- Form der Dienstleistung:Ermittlung und Ahndung
- Rechtliche Form der Anbieter:Offizielle Behörden und Körperschaften (Agentur für Arbeit, Zoll, Arbeitsschutz, Behörden etc.)
- Branchen:Dienstleistungen, Häusliche Pflege, Hotel/Zimmerpersonal, Fleischverarbeitung, Landwirtschaft, Baugewerbe, Transport und Logistik, Nahrung/Gastronomie, Reinigung, Sicherheitsdienst, Sonstige, Industrie, Sexarbeit, Prostitution, Jugend und Junge Erwachsene, Mütter, Strafverfolgung Schwarzarbeit, Strafverfolgung Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung
- Sprachen:Polnisch
- Kontakt36A Strażacka Straße
66-400 Gorzów Wielkopolski
0048957211320
48957211323
sdo.gorzowwielkopolski@strazgraniczna.pl
- Oberstleutnant SG Krzysztof Słowik
- Zusatzliche Informationen:
Bei Beschwerden und Anträgen kann der Kommandant am Sitz der Niederlassung der Grenzpolizei erreichbar: montags von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 15.30 bis 16.30 Uhr. Der Schichtleiter ist rund um die Uhr für die oben genannten Angelegenheiten erreichbar.
Zum Zweck ihrer Prüfung sollte eine Beschwerde die folgenden Angaben enthalten:
• Vor- und Nachname des Beschwerdeführers,
• genaue Wohnanschrift (Ort, Postleitzahl, Straße, Haus-/Wohnungsnummer),
• genaue Beschreibung des Vorfalls.HINWEIS!
Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung des polnischen Ministerrates vom 8. Januar 2002 über die Organisation, Annahme und Prüfung von Beschwerden und Anträgen (GBl. Nr. 5, Pos. 46) werden Beschwerden und Anträge, die nicht den Vor- und Nachnamen (die Bezeichnung) und die Anschrift des Beschwerdeführers/Antragstellers enthalten, nicht geprüft.Die Niederlassung der Grenzpolizei in Gorzów Wlkp, der dem NoOSG unterstellt ist, umfasst die Bezirke Strzelce-Drezdenko und Gorzów. Aus dem Kreis Międzyrzecz die Gemeinden von: Bledzew, Międzyrzecz, Przytoczna, Pszczew und Skwierzyna, aus dem Kreis Sulęcin die Gemeinden Krzeszyce, Lubniewice, Słońsk und Sulęcin und aus dem Kreis Slubice die Gemeinde Górzyca.