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Behördenwegweiser der EU-Gleichbehandlungsstelle

Was: Die ersten Schritte in einem fremden Land können unübersichtlich sein. Daher haben wir eine Orientierungshilfe – einen „Wegweiser“ – entwickelt, der Sie bei erforderlichen Behördengängen unterstützt.
Schritt für Schritt werden Sie durch die Bereiche des alltäglichen Lebens geführt, wie etwa „Aufenthalt“, „Arbeiten“ und „Wohnen“ in Deutschland.
Wir beantworten in einem Überblick die wesentlichen Fragen wie z.B.: „Welche Behörde ist zuständig?“, „Welche Fristen gelten?“ und „Was gibt es sonst zu beachten?“

Behördenwegweiser, deutsch, https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1818412/1813622/b3d804815c067123e411e9a77feda325/behoerdenwegweiser-pdf-data.pdf?download=1

Behördenwegweiser, english https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1818412/1813622/b3d804815c067123e411e9a77feda325/behoerdenwegweiser-pdf-data.pdf?download=1

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Kostenlose Arbeitsrechtliche Beratung in Polen

In ganz Polen gibt es etwas über 1500 Stellen, die kostenlose rechtliche Beratung und Unterstützung anbieten. Rechtliche Grundlagen dieser Angebote ist das Gesetz zur rechtlichen Hilfe und kostenlosen Beratung von Staatsangehörigen. Auf der Internetseite „www.darmowapomocprawna.ms.gov.pl/pl/mapa-punktow dostępna“ wird in polnischer Sprache eine Karte mit den Stellen angeboten, die kostenlose rechtliche Beratung und Unterstützung anbieten. Die veröffentlichen Informationen sind unter Umständen jedoch nciht immer auf dem aktuellsten Stand.
Auch die Staatliche Arbeitsmarktinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy, PIP) bietet über ihre lokalen Dienststellen kostenlose rechtliche Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen in polnischer und ukrainischer Sprache an. Die Angebote sind zwischen 9:00 und 15:00 telefonisch erreichbar. Für Anfragen über das Festnetz dient die Nummer +48 801 002 006 und für Anfragen über das Mobilfunknetz die Nummer +48 459 599 000. Weitere Informationen zu den kostenlosen Angeboten der Rechtsberatung bietet die polnischsprachige Website: www.gov.pl/web/pip/nieodplatne-porady-prawne

Quelle: https://www.fair-arbeiten.eu/pl/article/455.frequently-asked-questions-faq.html

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Lohnansprüche grenzüberschreitend durchgesetzt: Ein erfolgreicher Fall aus der Praxis

Neben direkt betroffenen Ratsuchenden konsultieren auch Netzwerkpartner*innen aus anderen Ländern Beratungsstellen. Wie erfolgreich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sein kann, zeigt ein Bericht der Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA): Eine Mitarbeiterin der bulgarische Arbeitsinspektion hatte das BEMA im Fall einer bulgarischen Pflegekraft kontaktiert, die in Deutschland um ihren Lohn betrogen worden war. Aufgrund der grenzüberschreitenden Unterstützungskooperation kam die Pflegekraft schließlich doch zu ihrem Recht: Sämtliche Lohnforderungen wurden beglichen sowie die Sozialabgaben für den Großteil des Arbeitseinsatzes nachträglich entrichtet. (Mehr Informationen und ein Video in deutscher und bulgarischer Sprache)

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